Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Ein betrieblicher Pkw gilt als privat genutzt, es sei denn, der Unternehmer entkräftet diesen Anscheinsbeweis ? etwa durch ein Fahrtenbuch oder ein gleichwertiges Privatfahrzeug.
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Letzte Änderung am Sonntag, 28. Oktober 2018 um 18:57:06 Uhr.