Änderung eines wegen verfassungsrechtlicher Ungewissheit vorläufigen Bescheids
Vorläufige Steuerbescheide dürfen nicht zuungunsten geändert werden, wenn das BVerfG die geprüfte Norm für verfassungsgemäß erklärt.
www.buchhalterseite.de
Letzte Änderung am Sonntag, 28. Oktober 2018 um 18:57:06 Uhr.