Antrag eines GmbH-Gesellschafters auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Ein GmbH-Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung kann das Teileinkünfteverfahren beantragen. Dieser Antrag gilt vier Jahre, auch nach einem Verkauf. Der BFH entschied, dass Schuldzinsen für den Erwerb der Anteile weiterhin absetzbar sind.
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