Anrechnung der Gewerbesteuer bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
BFH: Bei abweichendem Wirtschaftsjahr zählt für die Gewerbesteueranrechnung der Beteiligungsstand zum Ende des Wirtschaftsjahres ? nicht zum Kalenderjahresende.
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Letzte Änderung am Sonntag, 28. Oktober 2018 um 18:57:06 Uhr.