Das BMF hat anlässlich der vorübergehenden Einführung des sog. 9-Euro-Tickets zu steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit Stellung genommen. Das BMF beanstandet es nicht, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers während des Geltungszeitraums des sog. 9-Euro-Tickets im Zeitraum Juni bis August 2022 höher ist als die nunmehr geminderten monatlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers. Allerdings darf der Zuschuss über das Jahr betrachtet nicht höher sein als die jährlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Nahverkehr.