Folgen von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Das BMF verzichtet bei Rechnungen an Endverbraucher auf die Abführung überhöhter Umsatzsteuer, da Endverbraucher keinen Vorsteuerabzug haben. Diese Praxis folgt der EuGH-Entscheidung und betrifft auch Kleinunternehmer.
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