Steuer-News
Pauschalsteuer bei Einladung in VIP-Loge
Ein Unternehmer mietet VIP-Logen für Veranstaltungen an und lädt Geschäftspartner und Arbeitnehmer ein. Die Einladungen führen zu steuerpflichtigen Einnahmen für die Eingeladenen. Die Klägerin beantragte, die Steuer zu übernehmen, teilte die Kosten auf Eintritt und Werbung auf. Der BFH entschied, dass die Klage teilweise gerechtfertigt ist.
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